Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Angebot und Preise

1.1

Unsere Angebote erfolgen, sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Alle Preise verstehen sich exkl. Mwst. und vRG (vorgezogene Recylingsgebühren).

1.2

An allen Zeichnungen, Pläne, Projektierungsunterlagen, Entwürfen, Schaltschemata und Kostenvoranschlägen, Angebote etc. behält sich die Firma DB-Licht Daniel Bizzotto das Eigentums- und Urheberrecht vor, diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Firma DB-Licht Daniel Bizzotto weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Auf Verlangen, sind sie uns zurückzugeben.

2. Anlieferung

2.1

Die Firma DB-Licht Daniel Bizzotto bestimmt die Art des Versandes. Sie ist
berechtigt die Ware in Teilsendungen auszuliefern.

2.2

Bahnsendungen: Die Lieferungen erfolgen per Frachtgut generell unfranko
Talstation. Die Frachtkosten, Eil- und Expressgut werden verrechnet.

2.3

LKW-Sendungen: LWK-Lieferungen erfolgen generell unfranko. Die
Auslieferung erfolgt ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum
Ausladen notwendigen Personen zur Verfügung.

2.4

Für jede andere Versandart werden die Kosten ebenfalls verrechnet
(Bote, Post, Luftfrachtetc.).

2.5

Bei Lieferungen gilt generell die Unterschrift eines Arbeitnehmers des
Empfängers oder Personen die an Ort beschäftigt sind (Polier, Maurer etc.)
als Bestätigung dafür, dass die Lieferung vollständig und frei von sichtbaren
Schäden ist.

2.6

Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers resp. Bestellers.

3. Verpackung

3.1

Karton und sonstiges Verpackungsmaterial werden verrechnet.

3.2

Kisten und Paletten werden bei Nichtretournierung innert Monatsfrist voll
fakturiert.

4. Bestellungen

4.1

Durch die Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese
Lieferbedingungen.
4.2

Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und die Firma DB-Licht
Daniel Bizzotto hat sie bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen
nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Sonder-und
Spezialanfertigungen oder abgeänderte Standardleuchten sind Abänderungen
oder Annullierungen einer Bestellung ausgeschlossen.

5. Lieferfristen

5.1

Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten.
Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht
anerkannt werden.

6. Muster und Mustersendungen

6.1

Nach Absprache werden Musterleuchten 3 Wochen zur Verfügung
gestellt, innert dieser Zeit nicht retourniertes Material wird verrechnet. In
jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die abgeändert oder
beschädigt wurden (z.B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten
Zuführungen oder ähnliches).

6.2

Sonder- und Spezialanfertigungen oder abgeänderte Standardleuchten
werden verrechnet.

7. Masse und Konstruktionsänderungen

7.1

Farben, Abbildungen, Gewichte, Masstabellen oder sonstige Angaben
können abweichen und sind nicht verbindlich

8. Rücksendungen

8.1

Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarungangenommen, wobei die Ware in jedem Fall franko Adresse DB-LichtDaniel Bizzotto zurückzusenden ist. Material im Neuzustand wir nur zuhöchstens 80% des Netto-Warenwertes oder unter Abzug vonmindestens Fr. 85.- für Kontrollen und administrative Bearbeitunggutgeschrieben. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben.Entsorgungsgebühren und Aufwände für nichtbrauchbares Materialwerden verrechnet. Allfällige Instandstellungsarbeiten, fehlende Teile,Orginalverpackung, werden verrechnet. Sonder- und Spezialanferti-gungen oder abgeänderte Standardleuchten (Farbe und Ausführung)sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.

9. Reklamationen

9.1

Minder- oder Falschlieferungen sowie eventuelle Mängel können nur innerhalb von spätestens 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung beim
Abnehmer schriftlich und beweisbar beanstandet werden.

10. Garantie

10.1

Die Garantie für Leuchten und Apparate, ohne Lampen und Starter, beträgt zwei Jahre nach erfolgter Auslieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf
Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens der Firma DB-Licht Daniel Bizzotto zurückzuführen ist. Produkte aus Zuliefer-Firmen
sind deren Garantiebestimmungen massgebend und müssen direkt kontaktiert werden. Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist
ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für Demontage und
Widermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile, sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen. Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller
oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten worden sind. Von
der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktion oder Modellen des Bestellers hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind.
Wird zudem für solches Material von einer Prüfstelle
(z.B. Starkstrominspektorat, Tüv etc.) eine Prüfung oder Abänderung verlangt,
gehen alle Kosten zu Lasten des Bestellers. Jegliche Garantie setzt voraus,
dass das defekte Material der Firma DB-Licht Daniel Bizzotto verpackt franko
zugestellt wird.

11. Techn. Angaben, Kompensation

11.1

Die Kompensationsart (Parallel, Serie), Verdrosselung etc. ist uns bei
Bestellung mit entsprechenden Werten anzugeben. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit. Ohne Ihre Angaben liefern wir gemäss
Katalogbeschrieb, resp. parallelkompensiert. Für nachträgliche Änderungen
werden alle Kosten verrechnet.

12. Zahlungsbedingungen

12.1
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem
Fälligkeitsdatum wird ein Kreditzins z.Z. 9% verrechnet. Bei Zahlungsverzug, Konkurs- oder Gerichtsverfahren mit dem Besteller, werden Nettopreise und Rabatte hinfällig, es werden die Bruttopreise zzgl. Mwst. und Kreditzinsen etc. verrechnet. Andere Zahlungsfristen sind schriftlich zu vereinbaren.

13. Nebenabreden

13.1

Andere Vereinbarungen als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

14. Obligationenrecht Schweiz

14.1

Soweit diese Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten,
gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arlesheim BL, Schweiz

DB – Licht GmbH Duggingen, 19. Januar 2007